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Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Mittwoch 22. April 2015 - Der Vorstand der Neschen AG (ISIN: DE0005021307) hat beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der operative Geschäftsbetrieb der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die europäischen Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das Amtsgericht Bückeburg - Insolvenzgericht - hat dem Antrag bereits entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens zugelassen.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner bestellt. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands, in den neben CEO Henrik Felbier als CRO die Insolvenzexpertin Dr. Bettina E. Breitenbücher berufen wurde. Sie wird als Vorstand die Restrukturierung in der Insolvenz begleiten. Vorstand Michael Aupke hatte zuvor dem Aufsichtsrat seinen Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesen mit sofortiger Wirkung angenommen und dankt ihm ausdrücklich für die geleistete Arbeit. „Da uns die Ertragswende bereits gelungen ist, wollen wir die Insolvenz nun zu einer Entschuldung des Unternehmens nutzen. Wir wollen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgeht.“, CRO Bettina Breitenbücher. In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen, der insbesondere die notwendigen Sanierungsschritte beinhaltet und die Grundlage der Restrukturierung bildet.
Kreditgeber war nicht zu Einigung bereit
Der Neschen AG wurde keine positive Fortbestehensprognose ausgestellt  und ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungen mit den Kreditgebern erfolgreich abgeschlossen werden können. Daher muss das Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Mit dem Haupt-Kreditgeber konnte nach zahlreichen Verhandlungsversuchen keine Einigung über eine Refinanzierung von 24,3 Mio. € (plus Besserungsschein über 20 Mio. €) erzielt werden. Die Insolvenz soll nun zu einer Entschuldung des Unternehmens genutzt werden. CEO Henrik Felbier: „Obwohl wir das Unternehmen operativ erfolgreich saniert haben, hätten wir die Kredite aus den Erträgen nicht ordnungsgemäß bedienen können. Wir bedauern, dass Sandton nicht bereit war, konstruktiv an einer Refinanzierung mitzuwirken. Da die Aktionäre sich zuvor außerdem gegen einen Tausch des Fremdkapitals in Eigenkapital ausgesprochen hatten, blieb uns nur die Insolvenzanmeldung. Wir können nur schlussfolgern, dass Sandton von Anfang an kein Interesse an einer zukunftsfähigen Lösung für Neschen außerhalb der Insolvenz hatte.“
Landgericht Bückeburg bestätigt Zweifel am Krediterwerb durch Sandton
Verschärft wurde die Situation dadurch, dass derzeit unklar ist, wer rechtmäßiger Eigentümer der Neschen-Kredite ist – J.P. Morgan oder Sandton. Der von Sandton zum Kauf des Kredits von J.P. Morgan eingerichteten Gesellschaft in Luxemburg fehlen offenbar die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, um Bank- oder sonstige Finanzgeschäfte zu betreiben. Die Gesellschaft hat die Durchführung solcher Geschäfte in ihrer Satzung sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Aufgrund dieser Erkenntnis hatte Neschen in der vergangenen Woche Klage beim Landgericht Bückeburg eingereicht. Das Landgericht soll feststellen, dass Sandton Financing III (Luxemburg) S.à r.l. – „Sandton III“ – nicht Gläubiger des 24,3 Mio. Euro-Kredits nebst Sicherheiten geworden ist. In einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bückeburg inzwischen erhebliche Zweifel geäußert, dass Sandton rechtmäßig Eigentümer der Neschen-Kredite geworden ist. Für den Fall, daß J.P. Morgan unverändert Eigentümer des Kredites sein sollte, hatte Neschen auch J.P. Morgan aufgefordert, an einer Refinanzierung mitzuwirken. J.P. Morgan hatte auf die Forderung des Unternehmens jedoch bisher nicht reagiert.

www.neschen.com
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