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Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz: Nutzlos und ungerecht

Donnerstag 02. März 2017 - Hohe bürokratische Belastung, kein Nutzen für arbeitende Frauen. So lautet das Fazit einer Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm), die er anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum geplanten Entgelttransparenzgesetz vorgelegt hat. Angesichts der eklatanten Mängel fordert der bvdm, das Gesetzesvorhaben, das in der vorliegenden Form keines seiner erklärten Ziele erreichen würde, insgesamt fallen zu lassen.

Zwar begrüßt der bvdm, dass der Gesetzentwurf im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen überarbeitet worden ist und Tarifverträge als Grundlage fairer und transparenter Entgeltregelungen stärker als bisher anerkennt.
 
Aber nach wie vor würden die neuen Auskunftsansprüche, Prüfverfahren und Berichtspflichten, die der Gesetzentwurf vorsieht, keinen Nutzen für arbeitende Frauen mit sich bringen, dabei aber Betriebe – und zwar sogar die tarifgebundenen – mit zusätzlicher Bürokratie in erheblichem Ausmaß belasten.
 
„Selbst das Bundesfamilienministerium erkennt an, dass Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht auf das Geschlecht zurückzuführen sind“, unterstreicht Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm. „Entscheidend sind vielmehr Unterschiede im Berufswahlverhalten und in den Erwerbsbiografien.“
 
Wer Chancengleichheit für Frauen und Männer herstellen will, sollte sich aus Sicht des bvdm daher mit der Schaffung von ausreichenden, bezahl-baren Betreuungseinrichtungen für Kinder, einer besseren Berufsorientierung und dem Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozial-versicherungsrecht befassen.
 
Statt solche Voraussetzungen für faire Chancen zu schaffen, suggeriert der Gesetzentwurf, Arbeitgeber würden Frauen im Vergleich zu männlichen Kollegen generell schlechter entlohnen und belässt es bei reiner Symbolpolitik. „Das zeigt einmal mehr die despektierliche Haltung gegenüber Arbeitgebern und eine eher auf Populismus statt echte Frauenförderung zielende Politik“, so Deimel weiter.
 
Die öffentliche Anhörung zum geplanten Entgelttransparenzgesetz findet am 6. März 2017 im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

www.bvdm-online.de
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