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Zehn Prozent Wachstum: Erneut erfolgreiches Geschäftsjahr für die GBH MedienPolice

Dienstag 07. Februar 2023 - Der Geschäftsbereich Druck- und Medien des Versicherungsmaklers Gayen & Berns ? Homann GmbH (GBH) blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2022 zurück. Erneut gelang es, verschiedene Unternehmen aus dem Druckereiumfeld für die GBH MedienPolice zu gewinnen und das Absicherungsportfolio der vorhandenen Kunden zu erweitern. Zu den hier relevanten Themen zählten vor allem Cyber Security, aber auch die betriebliche Krankenversicherung. Insgesamt belief sich das Wachstum der Sparte Druck und Medien auf gut 10 Prozent.

Dass sich die GBH MedienPolice erneut im schwierigen Marktumfeld (Energiekrise, Mangel an Mitarbeitenden, Reduzierung von Werbung etc.) gut schlagen konnte, lag vor allem am Mehrwert des Konzepts. Es lautet: mehr Leistung bei weniger Prämie. „Wenn unvorhergesehen Einnahmen wegbrechen und gleichzeitig die Kosten steigen“, so Wolfgang Ossenbrüggen, bei GBH für die GBH MedienPolice verantwortlich, „ist es extrem wichtig, im Bereich der Fixkosten alle möglichen Einsparpotenziale zu nutzen. Gerade das gewährleisten wir seit vielen Jahren.“
Ein weiterer Erfolgsfaktor der GBH MedienPolice ist der deutlich geringere Aufwand im Hinblick auf Verwaltung und Abrechnung. „Da wir die Administration auf ein Minimum reduzieren und auch das gesamte Versicherungsmanagement übernehmen, können die Druck- und Medienbetriebe freiwerdende Ressourcen in anderen Unternehmensfeldern einsetzen, zum Beispiel im Bereich Vertrieb“, so Ossenbrüggen.

Alle Leistungen in einer Police
In der GBH MedienPolice sind in einem einzigen Vertragswerk alle relevanten Versicherungen enthalten, die ein Druck- und Medienbetrieb heute benötigt. Hierzu zählen die Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht-, Maschinen- und Elektronikversicherung, aber auch die Datenverlust- und Transportversicherung. Weitere Versicherungskomponenten – wie zum Beispiel eine D&O-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Unternehmensleitende) oder eine attraktive Absicherung für den Fuhrpark – können einfach und schnell in das Versicherungspaket einbezogen werden. Gleiches gilt für die Absicherung von Cyber-Risiken. Zu den Besonderheiten der Police zählt unter anderem die sogenannte „Goldene Regel“ in der Sach- und Maschinenversicherung. Sie besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 Prozent entschädigt werden – auch wenn ihr Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwertes liegt.

Neues wichtiges Feld: Betriebliche Krankenversicherung
Neben den Bereichen IT und Cyber Crime entwickelte sich 2022 die betriebliche Krankenversicherung besonders gut. Wird sie von einem Unternehmen angeboten, erhalten Mitarbeitende einfach und schnell Zugang zu wertvollen Zusatzleistungen – zum Beispiel bei Zahnersatz, der Brille, Vorsorge oder privatärztlichen Behandlungen. Vergleichbar ist das Modell daher mit der privaten Zusatzversicherung, die man ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließt. Die Leistungen der Krankenversicherung durch den Arbeitgeber sind dabei für Mitarbeitende in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenfrei.

Hat das Unternehmen mehr als fünf Mitarbeitende und schließt die betriebliche Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppentarifs ab, müssen die Mitarbeitenden auch keine Gesundheitsfragen beantworten: Es besteht sofortiger Versicherungsschutz. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen ist zu vereinfachten Bedingungen ebenfalls möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Renteneintritt kann der Vertrag privat weitergeführt werden. Für Arbeitgeber gilt: Mit der betrieblichen Krankenversicherung lassen sich Mitarbeitende gewinnen und binden. Die Prämie, die für Mitarbeitende anfällt, kann vollständig oder anteilig im Rahmen des Sachbezugs genutzt werden. Der monatliche Maximalbetrag, der dabei pro Person aufgewendet werden darf, liegt bei 50 Euro.

www.gbh.de
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