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Aus den Unternehmen

Bundesregierung schadet dem Mittelstand

Samstag 04. August 2001 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) ist der Auffassung, dass sich die Bundesregierung zu wenig um die Belange des Mittelstandes kümmert. Vor allem aus dem Arbeitsministerium kommen Entscheidungen, denen der bvdm heftig widerspricht.

Ein Großteil der geplanten und umgesetzten Gesetzesvorhaben schadet gerade dem Mittelstand – und damit der modernen Druck- und Medienindustrie. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, die bereits am 01.08.2001 in Kraft treten wird, setzt die Bundesregierung ihren mittelstandsfeindlichen Kurs fort, kritisierte Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des bvdm. Speziell in kleineren Betrieben sollen Betriebsräte künftig einfacher und schneller gewählt werden können, auch wenn die Mehrheit der Mitarbeiter dies gar nicht wünscht. Auch werden die Zahl der Betriebsräte erhöht und die Schwellenwerte für Freistellungen herabgesetzt. Betriebe bis zu 1000 Beschäftigte sind hiervon besonders hart betroffen.

Speziell durch die Umstellung von der Betriebsgröße auf die Unternehmensgröße als Maßstab will der Gesetzgeber verhindern, dass Großunternehmen sich durch Ausgliederungen der Mitbestimmung entziehen. Dies trifft aber genauso mittelständische Unternehmen, die aus den verschiedensten organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus mehrere Betriebe unterhalten. Sie werden künftig vielfach mit bürokratischen Verfahren bei Einstellungen, Versetzungen und Betriebsänderungen konfrontiert, von denen sie bisher verschont wurden. Neben der zusätzlichen Kostenbelastung durch die Vergrößerung der Betriebsratsgremien wird dies zu einer weiteren Einschränkung der lebensnotwendigen Flexibilität kleinerer und mittlerer Unternehmen führen, urteilt der bvdm, der zu 95 Prozent mittelständische Unternehmen vertritt.

Mayer hält es nach wie vor für die dringendste Aufgabe der Sozialpolitik Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. In der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes sieht er aber lediglich zusätzliche büro-kratische Regelungen und damit verbunden Kostensteigerungen für die Unternehmen. „Arbeitsplätze können nur mit einer ausreichenden Produktivität, nicht aber durch zusätzliche Vetorechte von Betriebsräten gesichert werden. Deshalb werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung sozialpolitisch Schaden verursachen.“

Die von den Gewerkschaften und der Bundesregierung vermeintlich beabsichtigte Modernisierung der Betriebsverfassung wird nach Auffassung von Mayer nicht erzielt. Strukturell blieben die Regelungen des Gesetzes bei der überkommenen Vorstellung von Arbeitnehmern, die auf Grund ihrer Abhängigkeit vom Arbeitgeber ihre Interessen nicht selbst artikulieren können. Dieses Bild habe sich aber deutlich gewandelt. Gerade die moderne Arbeitsorganisation würde verstärkt auf Begriffe wie Regelung durch Gruppenabsprache, Eigenverantwortung und Zeitsouveränität der Mitarbeiter abheben. In der gesamten Novelle sei lediglich ein einziger Ansatz der Modernisierung zu finden, nämlich dass der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen seine Rechte auch an Arbeitsgruppen delegieren kann. Wieso dies aber nur unter engen Voraussetzungen, widerruflich und erst in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern gestattet werden solle, bleibe unerfindlich.

Ferner gehöre, so Mayer, zu einer Modernisierung auch die Regelung von Eilfällen und die Möglichkeit, vorübergehend einstweilige Regelungen treffen zu können. Gerade diese Mängel seien für den Mittelstand ein erheblicher Bremsklotz in der Betriebsverfassung gewesen, und hieran werde sich wohl überhaupt nichts ändern. Die Chance einer Modernisierung sei also vertan und man müsse sich nicht wundern, dass das deutsche Modell der Mitbestimmung im europäischen Ausland als überholt und veraltet angesehen werde.

www.bvdm-online.de
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