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Vereinbarung für zentrale europäische Märkte

Dienstag 17. August 2004 - NexPress Solutions, Inc., eine 100%ige Tochter der Eastman Kodak Company, und Buhrmann Graphic Systems, ein Unternehmensbereich der Buhrmann BV, haben eine Vereinbarung bekannt gegeben.

Laut Vereinbarung wird NexPress bestimmte Teile des digitalen Vertriebs- und Service-Geschäfts von Buhrmann für die digitalen Farbdruckmaschinen KODAK NEXPRESS 2100 und die digitalen Produktionssysteme KODAK DIGIMASTER übernehmen. Die Vereinbarung betrifft mehrere zentrale europäische Märkte und Länder, unter anderem Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien sowie einige italienische Städte. In diesen Ländern wechseln die Vertriebs- und Service-Mitarbeiter von Buhrmann zu NexPress. und berichten an Paul Willems, Vice President der NexPress Solutions und Regional General Manager für Europa, Afrika und den Nahen Osten (EAMER).
Gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen plant NexPress die Übernahme bestimmter Bestände von Buhrmann sowie einer Anzahl hoch qualifizierter Vertriebs-, Service- und Support-Mitarbeiter des Unternehmens. Buhrmann wird weiterhin Digimaster Systeme in Griechenland und in einigen weiteren europäischen Städten vertreiben und den Kundendienst sicher stellen. Die finanziellen Rahmenbedingungen wurden nicht bekannt gegeben.
„Durch diese Vereinbarung wird der direkte Vertrieb durch NexPress in wesentlichen europäischen Märkten weiter ausgebaut“, so Venkat Purushotham, President und CEO der NexPress Solutions, Inc. „Sie erweitert unsere Marktstellung in Europa und stellt das Engagement von NexPress unter Beweis, unseren Kunden einen besseren direkten Service zu bieten und die Digitaldruckbranche auszubauen ausbauen.“
Die Vertriebs- und Kundendienstmitarbeiter von Buhrmann werden zu den über 300 Mitarbeitern in den Bereichen Vertrieb und Service hinzukommen, die nach der Übernahme von NexPress durch Kodak im April 2004 eingestellt wurden.
Die Vereinbarung unterliegt den üblichen Bedingungen eines Vertragsabschlusses, einschließlich Beratungen mit dem Betriebsrat. Für die Vereinbarung ist keine Zustimmung der Aktionäre beider Unternehmen erforderlich.

www.nexpress.com
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