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Altana AG: HV-Beschluss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet

Mittwoch 25. August 2010 - Die ordentliche Hauptversammlung der Altana AG hatte am 30. Juni 2010 beschlossen, die verbleibenden Aktien auf die Hauptaktiona?rin SKion GmbH gegen die Gewa?hrung einer Barabfindung in Ho?he von 15,01 Euro je Aktie zu u?bertragen.

Da zwischenzeitlich keine Anfechtungsklagen mehr gegen die Beschlu?sse der Hauptversammlung vorliegen, hat die Altana AG heute den U?bertragungsbeschluss zur Eintragung beim Handelsregister in Duisburg angemeldet. Altana rechnet damit, daß eine Eintragung des Beschlusses in den na?chsten Tagen erfolgt. Mit der Eintragung des U?bertragungsbeschlusses gehen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktiona?re gegen Gewa?hrung der Barabfindung auf die SKion GmbH u?ber. Daru?ber hinaus wird als Folge der U?bertragung der Bo?rsenhandel mit Altana Aktien eingestellt.

www.altana.com
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