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bvdm: Deutsches AGB-Recht muss zum Schutz des Mittelstandes erhalten bleiben

Montag 25. Juni 2012 - Der Bundesverband Druck und Medien macht sich gemeinsam mit 14 weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft für den Erhalt des bisherigen AGB-Rechts stark. In einer jetzt veröffentlichten gemeinsamen Erklärung an das Bundesministerium für Justiz appellieren die Verbände, das deutsche AGB-Recht zwischen Unternehmern nicht "aufzuweichen".

Das deutsche AGB-Recht habe sich bewährt – auch im Verhältnis zwischen Unternehmern. Es lasse die Vertragsfreiheit unangetastet, da die Vertragspartner jeden gesetzlich zulässigen Inhalt individuell vereinbaren können. Darüber hinaus helfe das geltende AGB-Recht, einseitige unangemessene Risikoverlagerungen zu Lasten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu verhindern.

Der bvdm befürchtet, dass eine Abschwächung der Kontrollmöglichkeiten durch die Rechtsprechung zu erheblichen Nachteilen für die Druckereien führen könnte. Eine gewisse Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Gesetz und die Rechtsprechung muss deshalb nach Auffassung des bvdm unbedingt sichergestellt bleiben. Der bvdm ist der Auffassung, dass die bisher dazu entwickelten Kontrollmechanismen des Bürgerlichen Gesetzbuches und dessen Auslegung in der Rechtsprechung grundsätzlich richtig und maßvoll sind und deshalb beibehalten werden sollten.

„Das geltende AGB-Recht ist transparent, sichert ausgewogene Vertragsverhältnisse und vermeidet Haftungsfallen vor allem für wirtschaftlich unterlegene Unternehmer. Diese Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie der damit verbundene Schutz wirtschaftlich unterlegener Unternehmer sollte nicht ohne Not aufgegeben werden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände. Bereits im Februar dieses Jahres hatte sich der bvdm in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt, um eine Veränderung des geltenden Rechts abzuwenden.

www.bvdm-online.de
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