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bvdm fordert Nachbesserungen im Konjunkturpaket

Montag 08. Juni 2020 - Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (bvdm) begrüßt das Konjunkturpaket im Grundsatz, stellt jedoch Schwächen fest, die die Druck- und Medienbranche nicht ausreichend entlasten.

So fanden zwar die ausdrücklichen und wiederholten Forderungen des Bundesverbandes gegenüber verantwortlichen Ministerien, die Bildung einer steuerlich wirksamen Corona-Rücklage zu ermöglichen, und nach einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages Berücksichtigung. Schon jetzt jedoch fordert der bvdm, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld gemäß der neuen Ermächtigungsgrundlage per Rechtsverordnung auf 24 Monate auszudehnen und auch die bis Ende des Jahres befristeten Sonderregelungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld fortzuführen. Denn da insbesondere Werbekunden ihre Budgets erfahrungsgemäß nur verzögert hochfahren, steht zu befürchten, dass die Druck- und Medienindustrie bis weit in das Jahr 2021 auf Kurzarbeit angewiesen sein wird, um dadurch Arbeitsplätze zu erhalten.
 
Der bvdm fordert weiterhin, dass die Koalition eine wettbewerbsschädliche Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert und die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent hält. Damit würde verhindert werden, dass die derzeitigen Einnahmeausfälle bei gleichzeitig steigenden Ausgaben langfristig zu einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge führen werden, die Unternehmen und Beschäftigte stark belastet. Der bvdm stellt mit Sorge fest, dass das Konjunkturpaket dies lediglich bis 2021 garantiert („jedenfalls bis 2021“), während die SPD-Bundestagsfraktion die Beibehaltung der Deckelung für die Zeit danach in einem eigenen Text gar nicht anstrebt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederum stellt in einer veröffentlichten Erklärung den Sachverhalt dar, als solle er unbegrenzt gelten. Der Hauptgeschäftsführer des bvdm, Dr. Paul Albert Deimel, sieht hier einen gewaltigen Konfliktpunkt auf diesem sozialpolitisch für Unternehmen und Beschäftigte bedeutsamen Feld ab 2022.

www.bvdm-online.de
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