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bvdm: Mindestlohn wieder an Tarifentwicklung anpassen

Dienstag 14. März 2023 - Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) fordert die Mindestlohnkommission auf, zukünftige Mindestlohnerhöhungen so lange auszusetzen, bis die tatsächliche Tarifentwicklung einen Mindestlohn über 12 Euro rechtfertigt - mindestens aber für die Zeit bis einschließlich 2025. Die Lohnentwicklung darf sich nicht von der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage der Druck- und Medienbranche abkoppeln.

Bis Ende Juni 2023 muss die Mindestlohnkommission über die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 entscheiden. In einer Stellungnahme an die Mindestlohnkommission unterstreicht der bvdm deshalb seine Forderungen, weitere Mindestlohnerhöhungen bis mindestens 2025 auszusetzen, sowie branchenspezifische Anpassungen des Mindestlohns zu ermöglichen.
 
In der Regel steigt der Mindestlohn entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne in den beiden vorhergehenden Jahren. Mit der außerordentlichen Mindestlohnanpassung von 10,45 Euro auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 stieg der Mindestlohn mit fast 15 Prozent mehr binnen kürzester Zeit um ein Vielfaches stärker als die Tariflöhne.
 
„Ein solch enormer Anstieg verursacht Kosten, die die Betriebe nicht ohne weiteres durch Preiserhöhungen kompensieren können. Die Druck- und Medienunternehmen benötigen Zeit, die Kostensteigerungen zu verkraften, die durch die politisch motivierte Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro verursacht wurden und die mehrere Anpassungsschritte der nächsten Jahre vorweggenommen hat“, so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm.
 
Zukünftige Mindestlohnanpassungen dürfen nicht auf dem aktuellen Mindestlohn von 12 Euro aufsatteln, sondern auf der Höhe des Mindestlohns vor der außerordentlichen Steigerung – also auf 10,45 Euro. Zudem muss sichergestellt werden, dass die politisch motivierte Erhöhung des Mindestlohns ein einmaliger Eingriff bleibt. Der bvdm fordert die Arbeit der Kommission durch klare gesetzliche Regelungen vor politischer und staatlicher Einflussnahme zu schützen und die weitere Abkehr von der Orientierung des Mindestlohns an der Entwicklung der Tariflöhne zu verhindern.
 
Vor allem aber müssen die bestehenden Tarifvereinbarungen der Sozialpartner durch Übergangs- und Bestandsschutzregeln geschützt werden, fordert Deimel.

www.bvdm-online.de
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