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Gutenbergschule verfügt noch über freie Plätze
Freitag 09. Mai 2008 - Die Gutenbergschule hat noch freie Plätze für die berufliche Fortbildung zum: Staatlich geprüften Gestalter, Fachrichtung Werbe- und Mediengestaltung und Staatlich geprüften Techniker, Fachrichtung Druck- und Medientechnik Diese zwei Fortbildungsstudiengänge bietet die Gutenbergschule Frankfurt am Main ab 4./5. August 2008 zum Schuljahresbeginn Facharbeiterinnen und Facharbeitern in der Medienbranche an. Sie sind die Basis für Weiterqualifikationen im Beruf, für den beruflichen Aufstieg oder für ein weitergehendes Studium.
Die Gutenbergschule betont, dass für diese staatlichen Bildungsgänge in Hessen keine Studiengebühren erhoben werden.
Die Fachschule Werbe- und Mediengestaltung wird von der Gutenbergschule in Vollzeitform angeboten: 2 Jahre mit mindestens 32 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Finanzierung der Lebenshaltung erfolgt über MeisterBafög mit Hilfe des zuständigen Studentenwerks.Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule Fachrichtung Werbe- und Mediengestaltung ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule und die bestandene Abschlussprüfung der folgenden Berufe:
Anschauungsmodellbauer, Film- und Videoeditor, Fotograf, Mediengestalter Bild und Ton, Mediengestalter Digital- und Printmedien, Raumausstatter, Reprohersteller, Gestalter für visuelles Marketing (Schauwerbegestalter), Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Werbekaufmann.
Eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis muss nachgewiesen werden.
Die Fachschule Druck- und Medientechnik wird alternativ in der Vollzeitform sowie in der Teilzeitform angeboten. Die Vollzeitform dauert 2 Jahre mit mindestens 32 Wochenstunden, die Teilzeitform 4 Jahre mit mindestens 14 Wochenstunden pro Woche.
Für die Fachschule Fachrichtung Druck- und Medientechnik ist eine erfolgreiche Ausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes Drucktechnik Vorraussetzung:
Buchbinder, Drucker, Fotograf, Fotomedienlaborant, Mediengestalter Digital- und Printmedien, Reprohersteller, Siebdrucker, Verpackungsmittelmechaniker
Bewerber ohne entsprechende Berufsausbildung müssen eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen sowie sich einer Feststellungsprüfung unterziehen.



