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UPM und Sappi haben eine verbindliche Vereinbarung über das Joint Venture im Bereich grafischer Papiere unterzeichnet
Freitag 29. Mai 2026 - UPM hat eine verbindliche Vereinbarung zur Gründung eines Joint Ventures im Bereich grafischer Papiere mit Sappi unterzeichnet. Die Parteien haben die finanziellen Voraussetzungen gesichert, die eine robuste finanzielle Position des Joint Ventures ermöglichen. Bereits am 4. Dezember 2025 wurde eine nicht-bindende Absichtserklärung (LOI) zu dieser Transaktion unterzeichnet. Wie bereits kommuniziert, umfasst das geplante Joint Venture das gesamte Geschäft von UPM Communication Papers sowie das Grafikpapiergeschäft von Sappi in Europa. Das Joint Venture wird zu gleichen Teilen UPM und Sappi gehören und unabhängig operieren, wobei es seine eigenen Produktionsprozesse, Ressourcen und Entscheidungen innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen zwischen den Anteilseignern verwaltet.
„Diese verbindliche Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Schaffung des geplanten Joint Ventures, das wir als notwendig erachten, um die langfristige Versorgungssicherheit von europäischen Grafikpapierkunden zu sichern und die Resilienz der gesamten europäischen Papierindustrie zu stärken,“ sagt Massimo Reynaudo, President & CEO von UPM.
Nach Erreichen dieses Meilensteins werden die Parteien mit den Planungen beginnen, um die operative Bereitschaft des Joint Ventures von Anfang an zu gewährleisten. Bis zum Abschluss des geplanten Joint Ventures durch Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Anforderungen, werden die Unternehmen weiterhin unabhängig im Wettbewerb zueinander stehen.
Es wird erwartet, dass das Joint Venture Synergien in Höhe von ungefähr 100 Mio. Euro pro Jahr durch Anlagen- und Logistikoptimierung, Produkt-Portfolio Rationalisierung, Effizienz im Beschaffungswesen und weiteren operativen Effizienzverbesserungen schaffen wird.
Gesicherte Finanzierung für das Joint Venture:
• Die Parteien haben eine externe Finanzierung der Transaktion in Höhe von 600 Mio. Euro sowie eine zugesagte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. Euro zur Finanzierung der operativen Liquidität des Joint Ventures gesichert, beide vollumfänglich gezeichnet von Citi und Nordea.
• Beim Closing der Transaktion wird das Joint Venture die vereinbarten Schulden zur Finanzierung der an UPM und Sappi zu zahlenden Barmittel aufnehmen. Um eine angemessene Eigenkapitalausstattung und Bilanz für das Joint Venture sicherzustellen, haben die Parteien vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises durch Gesellschafterdarlehen finanziert wird (weitere Details siehe unten).
• Mit Ausnahme der Gesellschafterdarlehen wird das Joint Venture nach dem Closing unabhängig finanziert werden und, soweit es in Zukunft zusätzliche Finanzmittel benötigen würde, würde dies ohne Rückgriff auf die Anteilseigner erfolgen.
Grundlagen der verbindlichen Vereinbarung:
• UPM und Sappi werden ihre jeweiligen Geschäftstätigkeiten und Anlagen mit einem kombinierten Unternehmenswert von 1.420 Mio. Euro in das Joint Venture einbringen, ohne Berücksichtigung des Werts der zu erwartenden Synergieeffekte. Das UPM Communication Papers Geschäft wird mit 1.100 Mio. Euro bewertet (Unternehmenswert). Das Europageschäft von Sappi wird mit 320 Mio. Euro bewertet (Unternehmenswert).
• Als Gegenleistung für die in das geplante Joint Venture eingebrachten Vermögenswerte, wird UPM zum Closing Barmittel in Höhe von 475 Mio. Euro, sowie eine Forderung aus einem vorrangigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 88 Mio. Euro, eine Forderung aus einem zusätzlichen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. Euro und 50 % Anteile am Joint Venture erhalten, die einem Buchwert von 167 Mio. Euro entsprechen. Im Rahmen des zu übertragenden Geschäftsumfangs werden 411 Mio. Euro Netto-Pensionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten basierend auf der Jahresendbilanz 2025 in das Joint Venture transferiert.
• Sappi wird Barmittel in Höhe von 90 Mio. Euro, sowie eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. Euro und 50 % Anteile am Joint Venture erhalten, die einem Buchwert von 167 Mio. Euro entsprechen.
Verkaufspreise, Barmittelflüsse und finanzielle Auswirkungen der Transaktion sind Einschätzungen zum Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung und vorbehaltlich der üblichen Anpassungen.
Das Joint Venture wird zuerst die Gesellschafterdarlehen an seine beiden Shareholder zurückführen und danach Dividendenzahlungen entsprechend seiner finanziellen Performance und seiner Position leisten. Die Parteien haben vereinbart, dass UPM die Option hat, die Hälfte etwaiger ausstehender vorrangiger Gesellschafterdarlehen zwei Jahre nach dem Closing an Sappi zu veräußern.
Die Gründung des Joint Ventures würde ein nachhaltiges, eigenständiges Unternehmen schaffen, das beiden Anteilseignern letztlich Flexibilität für eine mögliche Veräußerung bieten wird. Drei Jahre nach Vollzug der Transaktion, wenn das Joint Venture die Integration voraussichtlich abgeschlossen und die Synergien realisiert haben wird, haben beide Anteilseigner die Möglichkeit, ihre Anteile zu veräußern.
Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzkennziffern von UPM
Der finanzielle Vorteil für UPM zum Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion wird die Cash-Zahlung in Höhe von 475 Mio. Euro des Joint Ventures an UPM, die Forderungen aus den Gesellschafterdarlehen in Höhe von 98 Mio. Euro und UPMs Anteil von 50 % am Joint Venture beinhalten. Außerdem werden 411 Mio. Euro Netto-Pensionsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen des zu übertragenden Geschäftsumfangs in das Joint Venture transferiert.
Die Beteiligung am Joint Venture würde nach der Equity-Methode bilanziert werden, unterhalb der Position des Operating Profit.
Es wird erwartet, dass sich die Transaktion positiv auf die Profitabilitätsmargen (EBIT % des Umsatzes), die Bilanz und den Verschuldungsgrad von UPM auswirken wird. UPM würde außerdem sein Geschäftsportfolio in Wachstumsmärkten schärfen und wäre nicht mehr direkt den rückläufigen europäischen und nordamerikanischen Märkten für grafische Papiere ausgesetzt.
Transaktion unterliegt Fusionskontrolle und anderen Bedingungen
Die Transaktion erfordert neben der Erfüllung weiterer Bedingungen die Zustimmung der Aktionäre von Sappi Limited und unterliegt der Prüfung durch die Europäische Kommission und der zuständigen Kartellbehörden sowie der Genehmigung durch die Behörden in anderen Ländern wie den USA und China. Es wird erwartet, dass der Vollzug bis Ende 2026 erfolgen wird. Das Joint Venture würde nach Vollzug in Betrieb genommen. Wie am 28. April 2026 kommuniziert, befindet sich das Joint Venture in Phase II der EU Fusionskontrolle. UPM wird auch in der zweiten Phase des Prozesses weiterhin offen und konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten.


