Deutscher Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet im Patentstreit mit technotrans zugunsten von Baldwin
Baldwin Technology Company, Inc. gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Deutschland, am 21. April 2009 ein Patent der Baldwin Germany GmbH (Europäisches Patent Nr. 0 602 312) in geringfügig modifizierter Form (betreffend die Patentansprüche 1 und 6) bestätigt hat. Damit wurde die von der technotrans AG eingereichte Nichtigkeitsberufung zurückgewiesen.


