Digitaldrucker-Verband WKM begrüßt OLG-Düsseldorf-Urteil zur Kopierabgabe
Die Herstellerabgabe (Kopiererabgabe) nach § 54 a Urhebergesetz auf reine digitale Drucksysteme ist gescheitert. Im Namen von 300 Digitaldruck-Dienstleistern in Deutschland begrüßt Rechtsanwalt Achim Carius als Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Kopie Medientechnik e.V. die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Gericht hat in einem Rechtsstreit des Verbandsmitgliedes Canon gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort für den Kopiererhersteller entschieden.

