Online-Streitbeilegung: Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf Europäische Plattform zur Streitbeilegung
Am Montag, den 15. Februar, ist die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Betrieb gegangen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, also etwa auch Online-Druckanbieter, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze sind verpflichtet, die Plattform auf ihren Websites leicht zugänglich zu verlinken.

