IGW2P begrüßt Nichtigkeitsurteil des Web-to-Print-Patents
„Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die unitedprint.com SE vor dem Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage gegen das Patent EP 0 852 359 erfolgreich durchsetzen konnte“, so Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print e.V.. Vista Print – ein global agierender Druckdienstleister – setzte dieses Patent gegen potentielle Wettbewerber ein und errang zunächst im Frühjahr einen ersten Erfolg. Am 13.November 2008 hat nun das Bundespatentgericht das o.g. Patent für nichtig erklärt. „Mit diesem Urteil fällt vielen Anbietern von Web-to-Print-Anwendungen ein großer Stein vom Herzen – die drohende Marktblockade ist aufgehoben. Wir warnen jedoch vor zuviel Enthusiasmus – die Vista Print AG hat noch einige Patente in der Hinterhand, die vielen Anwendern das Leben schwer machen können“, so Zipper weiter.



