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bvdm protestiert gegen Steuererhöhung für Kombiprodukte

Montag 02. Dezember 2002 - In einem persönlichen Brief appelliert der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) an den Bundesfinanzminister, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auch weiterhin auf Kombiprodukte zu beziehen.

Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf eines „Steuervergünstigungsabbaugesetzes“ soll ab 1. April 2003 für so genannte Kombiprodukte, z.B. Zeitschriften oder Bücher, die mit CD-ROM angeboten werden, der volle Mehrwertsteuersatz gelten. Aus Sicht des Verbandes wird hier eine – aus kultur- und bildungspolitischer Sicht ausdrücklich gewünschte – Steuervergünstigung nachträglich ausgehöhlt. Abgesehen von der Tragweite, die dieses Vorhaben für Druckereien und ihre Kunden aus Zeitschriften- und Buchverlagen haben wird, sind die negativen Auswirkungen auf den Bildungsbereich nicht zu unterschätzen.
Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des bvdm, gibt zu bedenken: „Gerade in den pädagogisch wichtigen Bereichen der Kinder- und Schulbücher und der Jugendzeitschriften werden CD´s und Spielsachen zur Förderung des Nachwuchses beigegeben. Die finanziellen Spielräume sind hier besonders begrenzt. Mit einer Verteuerung solcher Medien werden sich die bekannten Bildungsdefizite der jungen Menschen in Deutschland noch verschärfen.“
Bei einem Buch oder einer Zeitschrift mit CD steht regelmäßig das Buch bzw. die Zeitschrift inhaltlich und wirtschaftlich im Vordergrund. Dies wurde erst Mitte des Jahres vom Finanzgericht Köln bestätigt. Eine Multimedia-Box für autodidaktische Sprachlehrkurse, bestehend aus einem Lehrbuch und einer CD, unterlag danach insgesamt dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Die geplante Steuererhöhung wird diese Produkte künftig für den Verbraucher erheblich verteuern. Außerdem entstehen durch die unterschiedlichen Steuersätze Wettbewerbsverzerrungen und unabsehbare Schwierigkeiten beim Vertrieb über den Groß- und Einzelhandel. Der bvdm appelliert deshalb ausdrücklich an den Finanzminister, den verminderten Steuersatz für Kombiprodukte auch in Zukunft beizubehalten.

www.bvdm-online.de
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