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Epson erneut gezwungen Patentrechte in Deutschland geltend zu machen

Freitag 26. Januar 2007 - Die Seiko Epson Corporation hat sich nach der Verletzung des Patentrechts in Bezug auf seine Tintenpatronen erfolgreich mit drei deutschen Unternehmen geeinigt. Betroffen waren die Adam Riesig GmbH mit Sitz in Braunschweig, Smartink GmbH & Co. KG aus Schönebeck und das Bielefelder Unternehmen Internetvertrieb Bielefeld GmbH (druckerzubehoer.de). Alle drei Gesellschaften handeln mit dem Vertrieb von Tintenpatronen – entweder online oder per Katalog.

Als Teil der Einigung vereinbarten die Unternehmen, den Verkauf jener Patronen einzustellen, bei denen die Seiko Epson Corporation seine Epson-Patentrechte verletzt sieht. Außerdem verpflichteten sie sich zu Ausgleichzahlungen an Epson. Die vollen Bedingungen der Einigung sind streng vertraulich.
 
Zum zweiten Mal war Epson in Deutschland zu dieser Maßnahme gezwungen worden, nachdem das Unternehmen seine Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Tintenpatronen verletzt sah. Epson, Erfinder zahlreicher neuer Produkte, erachtet diese Vorgehensweise zur Geltendmachung der Patentrechte als unabdingbar. Epson ist einer der weltweit führenden Marken im Bereich Digital Imaging und genießt aufgrund seiner Innovationen, die auf umfassenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten basieren, ein hohes Ansehen. Zu diesen innovativen Erfindungen zählen der Micro Piezo™ Druckkopf, der 3LCD Projektor und Tintentechnologien wie beispielsweise DURABrite™ Ultra und UltraChrome K3™.
 
Henning Ohlsson, Leiter der Geschäftsführung der Epson Deutschland, sagte: „Epson schützt seine Innovationen mit nationalen und internationalen Patenten, die somit als geistiges Eigentum von Epson gelten. Als Erfinder ist Epson seinen Kunden, Mitarbeitern und Gesellschaftern gegenüber zum Schutz dieses Eigentums verpflichtet. Das Unternehmen ist bei diesbezüglichen Vorgehensweisen jedoch äußerst gerecht. Falls ein Verstoß gegen das Patentrecht aufgedeckt wird, wird das Unternehmen im Rahmen des jeweils geltenden Rechtssystems entsprechende Schritte gegen den Rechtsverletzer einleiten.“

Dazu Torsten Müller von Smartink: „Schon immer war es Smartinks Firmenphilosophie, das Urheberecht anderer zu wahren. Als Epson uns jedoch darauf hinwies, dass einige der von uns angebotenen Patronen Epsons Urheberrechte verletzten, nahmen wir die betroffenen Produkte aus dem Verkauf. Epsons faire Vorgehensweise in dieser Angelegenheit wird von uns sehr geschätzt.“

www.epson.de
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