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Vorsicht bei weitreichenden Erklärungen zum Mindestlohn

Dienstag 20. Januar 2015 - motio-Netzwerk warnt Print-Dienstleister vor übertriebenen Formulierungen gegenüber Kunden

„Halten Sie sich möglichst knapp in Erklärungen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gegenüber Kunden.“ Das empfiehlt das motio-Netzwerk (Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V.) seinen Mitgliedern. Seit Jahresbeginn würden Digitaldruck-Betrieben teilweise völlig überzogene Erklärungen zum Mindestlohn von Kunden abverlangt. Da der Gesetzgeber zum Inhalt und Umfang derartiger Erklärungen keine Aussage getroffen hat, sei man frei hinsichtlich der Formulierung, so Verbandsgeschäftsführer Rechtsanwalt Achim Carius.
 
Ebenso gäbe es keine für die Druckbranche verbindlichen Mustererklärungen. Sollten Kunden inhaltlich umfangreiche Verpflichtungserklärungen verlangen, sei Vorsicht geboten, so der Verband. Zu den fragwürdigen Formulierung gehört auch dieses Beispiel: „Der Auftraggeber ist berechtigt, über die Zahlung des Mindestlohns und die Aufzeichnung der Arbeitszeit aller zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Arbeitnehmer (des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Dritten) jederzeit geeignete aktuelle Nachweise (z.B. Vorlage von Stundennachweisen, Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) von dem Auftragnehmer zu verlangen. Im Falle der Nichtvorlage dieser Nachweise ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zur Vorlage einzubehalten.“ Derartige Erklärungen würden u.a. gegen Datenschutznormen verstoßen. Zudem lehnen betroffene Mitarbeiter verständlicherweise eine Weitergabe von Details zu ihren Löhnen und Gehältern an Dritte ab. Dieses berechtigte Interesse hat absoluten Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse des Kunden.
 
Das motio-Netzwerk hatte sich, wie auch der Bundesverband Druck & Medien und andere Arbeitgeberverbände, gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. „Löhne und Gehälter dürfen keiner staatlicher Reglementierung unterworfen werden, das ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und in die Tarifautonomie. Obwohl wir die die Entscheidung der Bundesregierung und des Gesetzgebers bedauern, akzeptieren wir diese. Alle unsere Mitglieder an über 400 betrieblichen Standorten in Deutschland zahlen selbstverständlich seit dem 1.1.2015 den gesetzlichen Mindestlohn,“ so Carius.

www.motio-media.de
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