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VG WORT plant Ausweitung der Urheberrechts-Betreiberabgabe

Achim Carius

Freitag 17. April 2015 - Bald auch Digitaldrucksysteme ohne integrierten Scanner betroffen

In den seit einigen Wochen laufenden Tarifverhandlungen der Betreiberverbände in der Druckindustrie versucht das Verhandlungsgegenüber, die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), eine Ausweitung der Betreiberabgabe auf „scannerlose“ Digitaldrucksysteme durchzusetzen. Nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil grünes Licht für die einmal fällige Herstellerabgabe gegeben hatte, fordert VG WORT jetzt die Ausweitung der Urheberrechtsabgabe in Form der  Betreiberabgabe in Deutschland. Betroffen sind digitale Kleinformat-Printsysteme (DIN A4/A3), die bauseits über keinen Scanner verfügen, Blattware verarbeiten und von gewerblichen Druck-Dienstleistern betrieben werden. Damit wäre auch eine jährliche Urheberrechtsabgabe fällig, die der einzelne Print-Dienstleister zu entrichten hätte. Nicht betroffen sind Hausdruckereien in Industrie und Verwaltung sofern sie nicht von einem externen Dienstleister betrieben werden.
 
Bis heute sind lediglich Digitaldrucksysteme gebührenpflichtig, die über einen baulich integrierten Scanner verfügen. Hierbei geht der Gesetzgeber von einem Kopiervorgang aus. Der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V. (motio-Netzwerk) hingegen vertritt die Auffassung, dass bei einem Printsystem ohne baulich integrierten Scanner keinesfalls von einem „Digitalkopierer“ gesprochen werden kann. „Leider sieht dies der EuGH anders. Um den grenzenlosen Gebührenhunger der VG WORT in Grenzen zu halten, haben wir uns für ein moderates Verhandlungsergebnis eingesetzt“, so die beiden Verbandsvertreter Wilfried Engel und Achim Carius. Mit einer Einigung über den neuen Gebührentarif ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
 
Als völlig überholt bewertet der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik das deutsche Urheberrecht mit seinem aktuellen Abgabesystem für Digitaldrucksysteme. „Unsere Betriebe drucken ohnehin zu 95 Prozent für gewerbliche Kunden. Diese bzw. deren Agenturen sind stets im Besitz der Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte Dritter sind hierbei nicht betroffen. Eine Abgabe an VG WORT ist somit unbegründet. Das deutsche Urheberrecht gehört daher schnellstens reformiert und den veränderten Erfordernissen im digitalen Zeitalter angepasst“, so Verbandsgeschäftsführer Rechtsanwalt Achim Carius.
 

www.motio-media.de
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