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HP Inc. bekommt Recht: Einstweilige Verfügung aufgrund der Patentverletzungsklage von MEMJET wird aufgehoben

Donnerstag 04. Februar 2016 - HP Inc. gibt bekannt, dass die Entscheidung im aktuellen Gerichtsverfahren zugunsten von HP ausgefallen ist. Die einstweilige Verfügung aufgrund der angeblichen Patentverletzung von MEMJET wurde aufgehoben. Die einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung des Antragsgegners (ex parte) vom Landgericht München erlassen wurde, betraf ein Verkaufsverbot von Druckern der HP PageWide XL Serie in Deutschland durch die HP Deutschland GmbH. In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2016 kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine ausreichende Begründung für die Verfügung vorlag. Dies gilt insbesondere da die HP PageWide XL Produkte das Patent dessen Verletzung von MEMJET geltend gemacht wurde, nicht zu verletzen scheinen. MEMJET kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

„HP verteidigt sein geistiges Eigentum vehement und ist deshalb mit der Gerichtsentscheidung zu unseren Gunsten zufrieden“, sagt Thomas Valjak, Head of Large-Format Printing, EMEA, HP Inc. „Wir werden weiterhin mit unseren Händlern und Kunden in Deutschland zusammenarbeiten. Wir werden ihnen weiterhin die HP PageWide XL Drucker und Druckköpfe anbieten, die eine einzigartige Technologie nutzen, die von HP über die letzten Jahrzehnte entwickelt wurde. Diese HP PageWide XL Produkte bieten Nutzern einen Mehrwert durch Druckgeschwindigkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Unterhaltskosten.“  

www.hp.com/de
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