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Digitaldrucker-Verband WKM begrüßt OLG-Düsseldorf-Urteil zur Kopierabgabe

Achim Carius

Donnerstag 22. November 2007 - Die Herstellerabgabe (Kopiererabgabe) nach § 54 a Urhebergesetz auf reine digitale Drucksysteme ist gescheitert. Im Namen von 300 Digitaldruck-Dienstleistern in Deutschland begrüßt Rechtsanwalt Achim Carius als Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Kopie Medientechnik e.V. die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Gericht hat in einem Rechtsstreit des Verbandsmitgliedes Canon gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort für den Kopiererhersteller entschieden.

Carius gratulierte dem Canon-Deutschland-Chef Jeppe Frandsen zu dessen Erfolg. Eine einmalige Herstellerabgabe auf reine digitale Drucksysteme zu erheben hätte die Geräte beim Erwerb unnötig verteuert. Urheberrechtsverletzungen entstehen heute höchstens noch an Selbstbedienungs-Kopierern in Universitäten und Schulen, nicht hingegen in professionellen Digitaldruck-Betrieben. Bei unseren Mitgliedern wird fast ausnahmslos für gewerbliche Kunden gearbeitet, die selbst Inhaber der Urheberrechte von zu vervielfältigenden Vorlagen sind. Urheberrechte Dritter sind hier nicht tangiert. Der Verband begrüßt das Urteil ausdrücklich.

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