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IGW2P begrüßt Nichtigkeitsurteil des Web-to-Print-Patents
Montag 17. November 2008 - "Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die unitedprint.com SE vor dem Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage gegen das Patent EP 0 852 359 erfolgreich durchsetzen konnte", so Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print e.V.. Vista Print - ein global agierender Druckdienstleister - setzte dieses Patent gegen potentielle Wettbewerber ein und errang zunächst im Frühjahr einen ersten Erfolg. Am 13.November 2008 hat nun das Bundespatentgericht das o.g. Patent für nichtig erklärt. "Mit diesem Urteil fällt vielen Anbietern von Web-to-Print-Anwendungen ein großer Stein vom Herzen - die drohende Marktblockade ist aufgehoben. Wir warnen jedoch vor zuviel Enthusiasmus - die Vista Print AG hat noch einige Patente in der Hinterhand, die vielen Anwendern das Leben schwer machen können", so Zipper weiter.
In der Interessengemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print e.V. (IGW2P) und seinen Mitgliedern sind zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen der Software-, Druck- und Medienindustrie und deren Zulieferer in Deutschland und Österreich vertreten. Gründungsmitglied ist auch der Bundesverband Druck- und Medien e. V., Spitzenverband der deutschen Druck- und Medienindustrie, über den mehr als 4.000 Unternehmen organisiert sind.Die Mitglieder der Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print stehen miteinander im gesunden Wettbewerb. Dabei nutzen sie die Interessensgemeinschaft als Kommunikationsplattform und Forum, um im fairen Wettbewerb mit- und untereinander, gemeinsam die Branche und deren Angebote, Lösungen und Dienstleistungen zu fördern und weiterzuentwickeln.
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