bvdm gibt Druckern aktuelle Einblicke zum Stand der EU-Entwaldungsverordnung
Ab dem 31. Dezember 2024 dürfen in der EU Holz, sowie Produkte daraus wie Papier und Pappe aber auch Druckprodukte nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nachgewiesenermaßen nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. In einer infoKompakt-Veranstaltung informierten der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) sowie DIE PAPIERINDUSTRIE über die neuen Regelungen und die daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie.

