Reform des Teilzeitrechts: Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 15. Oktober 2018 zur geplanten Einführung der so genannten Brückenteilzeit kritisch Stellung genommen: Die Neuregelung räume Arbeitnehmern neue Ansprüche ein, ihre Arbeit nach ihren Vorstellungen zu gestalten, während Arbeitgeber daran gehindert werden, entsprechende Arbeitsausfälle flexibel, etwa durch Zeitarbeit, Arbeit auf Abruf oder befristete Arbeitsverhältnisse, aufzufangen.


