Fallstrick Datenschutz bei Unternehmensverkäufen
Kundendaten stellen für viele Unternehmen der Druck- und Medienbranche einen beträchtlichen Wert dar. Ihre Veräußerung oder ihr Erwerb im Zuge eines Unternehmensverkaufs kann jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig sein und zu erheblichen Bußgeldern führen.


