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Bundeskabinett beschließt Lösemittel-Verordnung

Samstag 05. Mai 2001 - Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Lösemittel-Verordnung beschlossen. bvdm bereitet Umsetzungshilfe für Mitgliedsbetriebe vor.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Lösemittel-Verordnung beschlossen, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat dem Entwurf noch vor der Sommerpause zustimmen wird.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Bildung des bodennahen Ozons im Sommer dauerhaft zu vermindern. Da Lösemittelemissionen Vorläufersubstanzen des Ozons sind, gelten die neuen Bestimmungen auch für Rollenrotationsanlagen (nicht Coldset-Rollenrotationen und Bogenmaschinen) mit einem Lösemittelverbrauch von

> 15 Tonnen bei Heatset-Rotationen
> 25 Tonnen bei Illustrations-Tiefdruck-Rotationen
> 15 Tonnen bei Verpackungs-Tiefdruck- und Flexodruck-Rotationen
> 15 Tonnen bei Siebdruck-Rotationen

Die Verordnung schreibt Grenzwerte für Kaminabgase und für so ge-nannte diffuse Emissionen – die über Fenster, Türen und Belüftungen entweichen – vor. Für diese Stoffströme müssen jährliche Lösemittelbilanzen erstellt werden. Als Alternative zur Grenzwertregelung können sich die Betreiber der Anlagen auch zu einem Reduzierungsplan verpflichten, wenn dieser zu einem gleichwertigen Ergebnis führt.

Der bvdm bereitet für seine Mitgliedsbetriebe eine Interpretationshilfe zu den neuen Bestimmungen vor. Mit Hilfe eines Rechenprogramms können die vorgeschriebenen Lösemittelbilanzen bzw. Reduzierungspläne erstellt werden.

www.bvdm-online.de
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