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Weiterverarbeitung

Neu: bvdm-Richtlinien zur Abnahme von Klebebindeanlagen erschienen

Dienstag 28. November 2006 - Moderne Weiterverarbeitungsanlagen stehen Druckmaschinen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit elektronischen Bauteilen nicht mehr nach. Zur Absicherung der nicht unerheblichen Investitionskosten liegen nun Empfehlungen zur Überprüfung der Qualität und Leistungsfähigkeit von Klebebindeanlagen vor. Der bvdm empfiehlt, diese Richtlinien beim Kauf einer Klebebindeanlage zum Vertragsbestandteil zu machen und die Einhaltung der Werte durch eine Maschinenabnahme zu prüfen. Das erspart unliebsame Auseinandersetzungen über erst später im Produktionsprozess festgestellter Probleme mit den Maschinenherstellern.

Die Technischen Richtlinien beschreiben Qualitätskriterien für eine Klebebindeanlage, die aus einer Klebebindemaschine und verschiedenen vor- und nachgelagerten Anlagenbestandteilen besteht. Die Anwendung der Richtlinien zeigt, ob die Maschinenleistungen den Herstellerangaben entsprechen und ob die auf den Maschinen erzeugten Produkte den dort festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Die Abnahmerichtlinien sind mit dem Fachverband Druck- und Papiertechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) abgestimmt.

Ausblick 2007: Eine ausführliche Beschreibung der Sachverhalte wird das Handbuch zur Abnahme von Buchbindereimaschinen enthalten. Die Abstimmung weiterer Abnahmerichtlinien für Buchbindereimaschinen (Sammelheftanlagen, Falz- und Schneidmaschinen) ist in Arbeit. Diese werden das Handbuch modulweise komplettieren.

www.bvdm-online.de
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