Neschen AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
Der Vorstand der Neschen AG (ISIN: DE0005021307) hat beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Der operative Geschäftsbetrieb der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die europäischen Vertriebsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Das Amtsgericht Bückeburg – Insolvenzgericht – hat dem Antrag bereits entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens zugelassen.


