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Aus den Unternehmen

Tarifabschluss bringt Unternehmen mehr Flexibilität und deutliche Kostensenkung

Samstag 18. Juni 2005 - Nach mehrtägigen und äußerst schwierigen Tarifverhandlungen in der Druckindustrie, gab es in den frühen Morgenstunden des 16. Juni 2005 ein Ergebnis.

„Mit diesem Tarifvertrag haben wir für unsere Betriebe wesentliche Erleichterungen erreicht“, kommentiert der Verhandlungsführer der Arbåeitgeber, Dr. Wolfgang Pütz den Abschluss.
Durch die Einführung von Arbeitszeitkonten und die Erweiterung der Samstags-arbeit könne die Produktion in den Betrieben künftig flexibler gestaltet werden. Auch bei Überstunden-, Samstagszuschlägen und Freischichten gäbe es eine deutliche Erleichterungen für die Betriebe. Eine Vielzahl längst überholter Vereinbarungen konnten gestrichen werden. So wird es mittelfristig keine „Toluoltage und „Altersfreizeit“ mehr geben. Auch wurden die Freischichten für Schichtarbeit reduziert. Die Arbeitgeber bedauern, dass sie nicht das erreicht haben, was sie sich ursprünglich unter einer Reform des Tarifvertrages vorgestellt haben. Unter der Prämisse, einen erträglichen und der wirtschaftlichen Situation angemessenen Lohnabschluss zu bekommen, musste der bvdm jedoch Zugeständnisse machen. Hier die Details der getroffenen Vereinbarungen.
Im Einzelnen konnten folgende Punkte durchgesetzt werden:
1. Sonderentschädigungen für ungünstigen Arbeitsbeginn entfallen.
2. Sonderentschädigungen für verkürzte Ruhezeiten entfallen.
3. Die Antrittsgebühr wurde auf Festbeträge umgestellt und damit entdynamisiert.
4. Die Überstundenzuschläge wurden generell um 5 %-Punkte gesenkt.
5. Die Samstagszuschläge wurden auf das abgesenkte Niveau der Überstunden angepasst. Damit betragen Überstundenzuschläge und Samstagszuschläge 25 % in Tagschicht, 45 % in Spätschicht und 70 % in Nachtschicht.
6. Größtmögliche betriebliche Öffnung wurde für Arbeitsflexibilität und die Einrichtung flexibler Arbeitszeitkonten erreicht. Der Arbeitszeitkorridor reicht von 220 Plusstunden bis 70 Minusstunden. An- und Absage sind kurzfristig möglich und betrieblich regelbar. Im Konfliktfall darf die Einigungsstelle entscheiden. Eine Mitwirkung der Tarifvertragsparteien wurde nicht vereinbart.
7. Die Ansprüche auf Altersfreizeit wurden auf die Arbeitnehmer begrenzt, die im Jahr 2006 58 Jahre alt werden. Danach läuft die Regelung aus.
8. Die Freischichten für Schichtarbeiter wurden belastungsorientiert an das Lebensalter geknüpft: Ab 40 Jahren ein Tag, ab 50 Jahren zwei Tage und erst ab 55 Jahren drei Tage im Jahr.
9. Der Tiefdruckzusatzurlaub wurde in drei Schritten bis 2009 außer Kraft gesetzt.
10. Regelmäßige Samstagsarbeit wurde für alle Produktarten – auch erzwingbar über eine Einigungsstelle ermöglicht. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich um „termingerechte Produkte“ handelt. Weitere wesentliche Einschränkungen wurden aufgehoben. Lediglich in eingeschränktem Umfang wurde die Regelung durch freiwillige Betriebsvereinbarung aufrechterhalten.
11. Zur Beschäftigungssicherung wurden Jahresleistung und zusätzliches Urlaubsgeld im Tarifvertrag für betriebliche Regelungen geöffnet, allerdings unter dem Vorbehalt der Verfahrensbeteiligung und Zustimmung der Tarifvertragsparteien – ein Tatbestand, an dem das Tarifergebnis bis zuletzt von Seiten des Bundesverbandes Druck und Medien zu scheitern drohte. Darüber hinaus wurde die bereits bestehende tarifliche Öffnungsklausel in § 9 Ziff. 10 MTV auf bis zu 50 % des monatlichen Tariflohnes und Anwendbarkeit für jedes Jahr erweitert.
Bei den Besetzungsregeln konnte die Arbeitgeberseite für den Bereich Offsetrotationen in Reihenbauweise und Tiefdruck weitere Reduzierungen durchsetzen. Allerdings wurde insoweit der anlassbezogene Kündigungsschutz beibehalten.

www.bvdm-online.de
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